Ministerratsbeschluss zur Verlängerung des EKBS-G
Der Ministerrat hat am 24. Jänner 2024 die Verlängerung des Energiekrisenbeitrag-Strom-Gesetz beschlossen.
![[142729207130385_2.jpg]](/cdn/mmedia/image/2015.03.25/142729207130385_2.jpg?_=1427292072)
Am 24. Jänner 2024 hat der Ministerrat beschlossen, dass das Energiekrisenbeitrag-Strom-Gesetz (EKBS-G) auch im Jahr 2024 weiter bestehen bleibt.
Hier geht es zum Beschluss.
Weiterführende Links
Zum Ministerratsbeschluss
Zur Presseaussendung der IG Windkraft