Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen

Derzeit werden innerhalb der Kommission die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen überarbeitet

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Diesen kommt auch für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen große Bedeutung zu, weil die Fördersysteme der Mitgliedstaaten anhand dieser Leitlinien von der EU-Kommission überprüft werden müssen. So wurde das ÖSG 2012 im Notifizierungsverfahren von der Kommission im Lichte der bestehenden Leitlinien geprüft und genehmigt. Grundsätzlich sind diese Leitlinien zwar nicht rechtsverbindlich, sie sind jedoch klare Prinzipien, anhand welcher die Verwaltungspraxis der Kommission abgelesen werden kann.

Der aktuelle Entwurf für neue Leitlinien ist heiß umstritten, weil er zum einen auch die Nutzung der Kernenergie als Umweltbeihilfe ermöglichen wollte (davon hat die Kommission nach heftigen Protesten wieder Abstand genommen) und zum anderen das derzeit in 19 Mitgliedstaaten gut funktionierende Modell der fixen Einspeisepreise in Frage stellt bzw. verunmöglicht.

Grundsätzlich wird mit einem offiziellen Entwurf noch 2013 gerechnet, welcher dann einem öffentlichen Konsultationsprozess unterzogen werden soll. Im ersten Halbjahr 2014 könnten die neuen Leitlinien dann im Amtsblatt der EU kundgemacht werden und in Kraft treten.